ANLEITUNG ZUM VERFAHREN FÜR DIE BEANTRAGUNG EINER VISUMBefREIUNGSBESCHEINIGUNG
1. Die Visumbefreiungsbescheinigung ist ein Dokument, das zur Ein- und Ausreise nach bzw. aus Vietnam berechtigt und folgenden Personen erteilt wird:
- Im Ausland lebenden Vietnamesen;
- Ausländischen Staatsangehörigen, die Ehepartner oder Kinder vietnamesischer Staatsbürger oder im Ausland lebender Vietnamesen sind;
- Inhabern eines ausländischen Reisepasses oder eines ausländischen Passersatzdokuments (nachfolgend gemeinsam als „Reisepass“ bezeichnet), das noch mindestens ein (01) Jahr gültig ist und die nach Vietnam einreisen möchten, um Angehörige zu besuchen oder persönliche Angelegenheiten zu erledigen.
2. Die Unterlagen für die erstmalige Beantragung einer Visumbefreiungsbescheinigung umfassen:
- Antragsformular für die Visumbefreiungsbescheinigung (Formular NA9/sites/default/files/mau-to-khai-mien-thi-thuc-moi-na9.pdf);
- Zwei (02) aktuelle Farbfotos (nicht älter als 06 Monate) im Format 4x6 cm, mit weißem Hintergrund, Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne getönte Brille (01 Foto auf dem Antragsformular aufgeklebt, 01 loses Foto);
- Einen ausländischen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens einem (01) Jahr (einschließlich 01 Kopie zur Aktenaufbewahrung);
- Dokumente zum Nachweis des Status als im Ausland lebender Vietnamese (beglaubigte Kopie oder Kopie zusammen mit dem Original zur Einsicht), insbesondere: Geburtsurkunde; Bescheinigung über den Verzicht auf die vietnamesische Staatsangehörigkeit; Bescheinigung über den Verlust der vietnamesischen Staatsangehörigkeit; Andere Dokumente, die die vietnamesische Staatsangehörigkeit oder die frühere vietnamesische Staatsangehörigkeit nachweisen, wie z. B. Geburtsurkunde, Personalausweis, früherer vietnamesischer Reisepass oder Wählerausweis;
- Ausländische Staatsangehörige, die Ehepartner oder Kinder von im Ausland lebenden Vietnamesen oder vietnamesischen Staatsbürgern sind, müssen zusätzlich Dokumente vorlegen, die diese Beziehung nachweisen (beglaubigte Kopie oder Kopie zusammen mit dem Original zur Einsicht), insbesondere: Heiratsurkunde; Geburtsurkunde; Bescheinigung über die Eltern-Kind-Beziehung; Adoptionsbeschluss; Oder andere Dokumente zum Nachweis der Eltern-Kind-Beziehung.
3. Die Unterlagen für die Neuausstellung einer Visumbefreiungsbescheinigung aufgrund von Verlust, Beschädigung, Ablauf oder Änderung der Angaben umfassen:
- Antragsformular für die Visumbefreiungsbescheinigung (Formular NA9/sites/default/files/mau-to-khai-mien-thi-thuc-moi-na9.pdf);
- Zwei (02) aktuelle Farbfotos (nicht älter als 06 Monate) im Format 4x6 cm, mit weißem Hintergrund, Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne getönte Brille (01 Foto auf dem Antragsformular aufgeklebt, 01 loses Foto);
- Einen ausländischen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens einem (01) Jahr (einschließlich 01 Kopie zur Aktenaufbewahrung);
- Im Falle des Verlusts der bisherigen Visumbefreiungsbescheinigung ist eine Verlustanzeige vorzulegen;
- Im Falle eines Antrags auf Änderung der Angaben in der Visumbefreiungsbescheinigung sind zusätzliche Dokumente vorzulegen, die die zu ändernden Angaben nachweisen (beglaubigte Kopie oder Kopie zusammen mit dem Original zur Einsicht).
4. Keine Visumbefreiungsbescheinigung wird folgenden Personen erteilt:
- Personen, die die Voraussetzungen für die Erteilung einer Visumbefreiungsbescheinigung nicht erfüllen;
- Personen, die gemäß Artikel 21 und Artikel 28 des Gesetzes über Einreise, Ausreise, Transit und Aufenthalt von Ausländern in Vietnam von der Einreise ausgeschlossen oder vorübergehend an der Ausreise gehindert werden;’
- Personen, denen früher eine Visumbefreiungsbescheinigung erteilt wurde, die jedoch inzwischen nicht mehr zu den berechtigten Personengruppen gehören; in diesem Fall wird die Bescheinigung widerrufen oder annulliert.
5. In allen Fällen, auch bei im Ausland lebenden Vietnamesen, wird die Visumbefreiungsbescheinigung nur auf Grundlage der Zustimmung der Einwanderungsbehörde des Ministeriums für öffentliche Sicherheit erteilt (Regierungsdekret Nr. 82/2015/ND-CP vom 24.09.2015). Die Visumbefreiungsbescheinigung ist maximal 05 Jahre gültig und muss mindestens 06 Monate vor Ablauf des Reisepasses ablaufen.
6. Personen, die mit einer Visumbefreiungsbescheinigung nach Vietnam einreisen, erhalten für jede Einreise eine Aufenthaltserlaubnis von bis zu 06 Monaten. Wenn die Visumbefreiungsbescheinigung weniger als 06 Monate gültig ist, entspricht die gewährte Aufenthaltsdauer der verbleibenden Gültigkeit der Bescheinigung. Falls ein Aufenthalt von mehr als 06 Monaten erforderlich ist und die betreffende Person von einer Behörde, Organisation oder Privatperson in Vietnam unterstützt wird sowie legitime Gründe vorliegen, kann eine Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts um bis zu 06 Monate durch die Einwanderungsbehörde oder die Einwanderungsabteilung der Polizei der Provinz bzw. Stadt des vorübergehenden Aufenthaltsortes geprüft und gewährt werden.
