Deutsch
1. Legalisation der österreichischen Dokumente:
Die österreichischen Dokumente, die zur Verwendung in Vietnam (z.B. für den Zweck der Eheschliessung) ausgestellt wurden, müssen zuerst von dem zuständigen östereichischen Behörde vorbeglaubigt, dann von dem östereichischen Außenministerium (Legalisierungsbüro) beglaubigt werden. Erst danach können sie von der vietnamesischen Botschaft in Wien legalisiert werden.
Für die Legalisation sind folgende Unterlagen einzureichen:
- die von den österreichischen Behörden beglaubigten Dokumente im Original nebst einer Kopie;
- ein frankierter Rückumschlag;
- Gebühr in bar oder per Banküberweisung (bei Banküberweisung bitte Beleg beilegen).
Bei Fragen, bitte kontaktieren Sie mit der Konsularabteilung der Botschaft unter der Telefonnummer 01-368075510.
2. Adoption aus Vietnam
Voraussetzungen für den/die Adoptivbewerber/in:
Der/die Adoptivbewerber/in muss
- geschäftsfähig sein,
- mindestens 20 Jahre älter als das Adoptivkind sein,
- gesund (frei von psychologischen Erkrankungen) sein,
- über ausreichende Einkommen und Wohnräume, um das Kind zu versorgen, verfuegen,
- den ständigen Wohnsitz in dem Land, das Mitglied des Haager Adoptionsübereinkommens über
den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption ist, haben,
- von seinem Heimatland genehmigt werden, ein Kind aus Ausland zu adoptieren.
Antragstellung:
Um ein Kind aus Vietnam zu adoptieren, muss man einen Antrag auf Adoption eines vietnamesischen Kindes bei dem Adoptionsamt im Justizministerium der SR Vietnam (Adresse: 60 Tran Phu, Ba Dinh, Hanoi, Tel. +84.4.62739695; +84 4.62739710; email: cnqt@moj.gov.vn) stellen. Der Antrag kann nur über eine zugelassene ausländische Adoptionsagentur oder über eine ausländische diplomatische Vertretung in Vietnam eingereicht werden.
Der Antrag besteht aus folgenden Papieren:
• Ausgefüllter Antragsformular ( (APPLICATION FOR VIETNAMESE CHILD ADOPTION)
• Begl. Kopie des Reisepasses
• Bewilligung zur Adoption, ausgestellt durch eine zuständige österreichische Behörde, in der
bestätigt wird, dass Sie ein vietnamesisches Kind adoptieren dürfen (Original).
• Sozialbericht (Original, nicht älter als 12 Monate).
• Ärztliche Bescheinigung, in der es über Ihren Gesundheitzustand berichtet wird (Original,
nicht älter als 12 Monate)
• Einkommensnachweis (Original, nicht älter als 12 Monate)
• Führungszeugnis; (Original, nicht älter als 12 Monate)
• Nachweis über Ihren Familienstand (Heiratsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung …)
Achtung!: All diese Papiere müssen 2-fach angefertigt, von der vietnamesischen Botschaft in Wien legalisiert und dann ins Vietnamesische übersetzt werden, bevor sie an das Adoptionsamt eingereicht werden. Nur die Übersetzungen, die durch die vietnamesiche Botschaft oder durch einen in Vietnam zugelassenen Übersetzer vorgenommen wurden, werden akzeptiert.
Bearbeitungsdauer:
In der Regel beträgt die Bearbeitung des Antrags ca. 3-4 Monate. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es länger dauern kann.
Nähere Infos und Antragsformular können Sie unter http://moj.gov.vn/tthc/Lists/ThutucHanhChinh/View_Detail.aspx?ItemId=494 finden (auf Vietnamesich).
Bei Fragen, kontaktieren Sie bitte mit der Konsularabteilung der Botschaft unter der Telefonnummer 01-368075510.
3. Eheschliessung in Vietnam:
Für den österreichischen Partner/die österreichische Partnerin:
• Heiratsantrag (erhältlich beim zuständigen Justizamt in Vietnam)
• beglaubigte Kopien des Reisepasses mit dem gültigen Einreisevisum
• Original oder beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde
• Gesundheitszeugnis eines Gesundheitsinstituts (HIV-negativ und frei von ansteckenden Erkrankungen, körperlich und geistig gesund)
• Österreichisches Ehefähigkeitszeugnis im Original, ggf. zusätzlich :
- falls verwitwet: Original oder beglaubigte Kopie der früheren Heiratsurkunde und der Sterbeurkunde des früheren Ehepartners
- falls geschieden: Original oder beglaubigte Kopie der früheren Heiratsurkunde und des Scheidungsurteils
• Aktuelle Meldebescheinigung mit der Angabe über den aktuellen Familienstand
• Sieben (7) Passfotos
Achtung: Für den Gebrauch der von der österreichischen Siete ausgestellten Unterlagen in Vietnam müssen diese bei der vietnamesischen Botschaft in Österreich legalisiert werden. Die Botschaft kann diese Unterlagen nur legalisieren, wenn sie vorher von zuständigen österreichischen Behörden beglaubigt worden sind.
Für den vietnamesischen Partner/ die vietnamesische Partnerin:
• Heiratsantrag (erhältlich beim zuständigen Justizsamt in Vietnam)
• Ledigkeitsbescheinigung ggf. zusätzlich :
- falls verwitwet : Original oder beglaubigte Kopie der früheren Heiratsurkunde und der Sterbeurkunde des früheren Ehepartners
- falls geschieden: Original oder beglaubigte Kopie der früheren Heiratsurkunde und des Scheidungsurteils
• Beglaubigte Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises
• Original oder beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde.
Bei Fragen, kontaktieren Sie bitte mit der Konsularabteilung der Botschaft unter der Telefonnummer 01-368075510.

